Förderrichtlinien


I. Förderungsfähige Veranstaltungen 

 

1. Der Verein fördert Kulturangebote in Wachtberg, die 

1.1 ...sich in erster Linie an Wachtberger Einwohner wenden, insbesondere an Kinder und Jugendliche,

1.2 ...an Orten stattfinden, die für Wachtberg geschichtlich, kulturell oder sozial von herausragender Bedeutung sind,

1.3 ...vorzugsweise von Wachtberger Veranstaltern, Künstlern, Interpreten, Ensembles und anderen vergleichbaren Gruppen angeboten werden,

1.4 ...insbesondere Wachtberger Themen, Ereignisse oder Persönlichkeiten behandeln.


2. Die zu fördernden Veranstaltungen müssen mindestens drei der unter 1. beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.


3. Darüber hinaus können Veranstaltungen gefördert werden, die von besonderem Interesse für die Gemeinde Wachtberg oder den Verein sind. Das Interesse soll im Zweifelsfall durch die Gemeinde bestätigt werden.


4. Anschaffungskosten, z.B. für Musikinstrumente u. ä. können gefördert werden, wenn die Anschaffung überwiegend förderfähigen Veranstaltungen dient.


5. Gefördert werden nur die Veranstaltungen oder sonstigen förderfähigen Maßnahmen als solche, nicht dagegen laufende Betriebskosten der Anbieter.



6. Die Veranstaltungen müssen ohne Gewinnabsicht angeboten werden und sich mit der Gemeinnützigkeit des Vereins vereinbaren lassen.


7. Veranstaltungen, die sich durch Eintrittsgelder, Werbung, Sponsorenleistungen o. a. selbst tragen, werden nicht gefördert. Ein schon bewilligter Zuschuss wird nicht ausgezahlt, wenn Kostendeckung auch ohne ihn erreicht wurde.

 

II. Förderungsformen


8. Gefördert werden kann durch

8.1 ...finanzielle Zuwendungen, 

8.2 ...organisatorische Unterstützung,

8.3 ...werbliche Unterstützung,

8.4 ...personelle Unterstützung,

8.5 ...Bereitstellung von Ausfallbürgschaften.


9. Der Verein behält sich vor, weitere Förderformen zu entwickeln, wie z.B. Förderpreise.

 

III. Förderungsvoraussetzungen 

 

10. Die Förderung setzt einen schriftlichen Antrag voraus.

 

11. Zuschüsse und andere Hilfestellungen des Vereins müssen frühzeitig vor den zu fördernden Maßnahmen beantragt werden.

 

12. Über die Förderung im Einzelfall entscheidet nach Maßgabe dieser Richtlinien der Vorstand des Vereins.

 

13. Die Förderung ist von der Finanzlage bzw. der Personalkapazität des Vereins abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

14. Zahlungen erfolgen gegen Nachweis nach den Veranstaltungen bzw. Ausgaben.

Wachtberg, 19. Mai 2006 

 

Sie haben selbst ein Projekt, das Ihnen förderungswürdig erscheint? Dann kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail. Wir freuen uns über Vorschläge und sind immer offen für Anregungen.

 



Download
Förderrichtlinien
Hier können Sie sich die Förderrichtlinien herunterladen
Förderrichtlinien.docx
Microsoft Word Dokument 14.6 KB